- zweiseitig
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zwei|sei|tig ['ts̮vai̮zai̮tɪç] <Adj.>:1. auf beiden Seiten [bestehend]:das Blatt ist zweiseitig bedruckt.2. nach zwei Seiten hin; zwischen zwei Parteien o. Ä.:zweiseitige Verträge.3. zwei Seiten lang:ein zweiseitiger Brief, Aufsatz, Artikel.* * *
zwei|sei|tig 〈Adj.〉 auf beiden Seiten ● das Blatt ist \zweiseitig beschrieben* * *
zwei|sei|tig <Adj.>:1.a) zwei ↑ Seiten (1 a) aufweisend;b) zwei ↑ Seiten (6 a) enthaltend, umfassend.2. nach zwei Seiten hin; zwischen zwei Parteien o. Ä. erfolgend:-e (bilaterale) Verträge.* * *
zwei|sei|tig <Adj.>: 1. vgl. ↑achtseitig. 2. nach zwei Seiten hin, zwischen zwei Parteien o. Ä.: -e (bilaterale) Verträge; die Auffassung der Herrschaft als einer -en (gegenseitigen) Pflichtbindung von Herrscher und Untertanen (Fraenkel, Staat 267).
Universal-Lexikon. 2012.